FAQ

Welches sind die ICOM-Kriterien?

ICOM ist die Bezeichnung für den internationalen Museumsrat (International Council of Museums), eine Organisation (Netzwerk) von und für Museen und Museumsfachleute, die in 137 Ländern Mitglieder hat. Ziel des Rates ist der Erhalt, die Pflege und Vermittlung des kulturellen und natürlichen Weltgutes.

Die vom Internationalen Museumsrat ICOM (International Council of Museums) entwickelten und weltweit geltenden "Ethischen Richtlinien für Museen" (Code of Ethics for Museums) bilden die Grundlage der professionellen Arbeit von Museen und Museumsfachleuten.

Die Grundaufgaben eines Museums nach den ICOM-Kriterien sind:

  • Sammeln,
  • Bewahren,
  • Erforschen und
  • Vermitteln.
     

Was ist ein anerkanntes Museum?

Ein anerkanntes Museum der Deutschsprachigen Gemeinschaft  ist ein Museum mit Standort in der Deutschsprachigen Gemeinschaft , das sich einer Einstufung von Seiten einer von der Deutschsprachigen Gemeinschaft  eingesetzten Jury unterzogen hat, in eine der drei möglichen Kategorien eingestuft wurde und die Anerkennungsbedingungen erfüllt. Dieses Museum erhält eine finanzielle Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wodurch die Professionalisierung und die Ausübung der musealen Grundaufgaben (Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln) unterstützt werden.

Zurzeit sind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sechs Museen anerkannt:

Zurzeit sind in der DG vier Museen anerkannt:

Kategorie 1

Töpfereimuseum Raeren

Ikob - Museum für zeitgenössische Kunst

Stadtmuseum Eupen

Kategorie 2

Museum Vieille-Montagne Kelmis

Schieferstollen Recht - Blausteinmuseum

Kategorie 3

Museum zwischen Venn und Schneifel St. Vith

 

Wie kann man ein Museum anerkennen lassen?

Damit ein Museum in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt wird, muss es die Anerkennungsbedingungen erfüllen und einen Antrag auf Anerkennung einreichen, der die folgenden Unterlagen enthält:

  1. Museumskonzept
  2. Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Anerkennungsbedingungen.

Alle sechs Jahre ist ein so genanntes Museumskonzept zu erstellen. Dafür ist kein Antragsformular vorgesehen, da es sich um eine sehr umfangreiche Dokumentation handelt, die ggf. in unterschiedlicher Form bei den Antragsstellern vorhanden ist. Festzuhalten ist aber, dass eine Reihe von Inhalten sowie Dokumenten dem Antrag beigefügt sein muss, damit dieser vollständig ist. Zu diesem Zweck ist ein „Leitfaden zur Erstellung eines Museumskonzepts“ sowie eine „Checkliste Dokumente“ ausgearbeitet worden.

Der Antrag muss mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bis zum 31. März des Kalenderjahrs, das der Anerkennungsperiode vorausgeht, per Einschreiben sowie in elektrischer Form beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten eingereicht werden.

Museumskonzept

Das Museumskonzept bildet das Herzstück des Antrags auf Anerkennung als Museum. Es umfasst eine Beschreibung der Einrichtung, der Zielsetzungen und der Arbeitsweise. Die Museen werden angehalten, über ihre Struktur, ihre Tätigkeiten und ihr Leitbild zu reflektieren – angefangen beim Zeitpunkt der Antragsstellung über die mittelbaren Entwicklungen bis hin zum Blick in die Zukunft der nächsten sechs Jahre. Dies soll sowohl den Antragsstellern als auch der Einstufungsjury, der Regierung sowie der Fachabteilung des Ministeriums der DG möglichst zuverlässige und aussagekräftige Anhaltspunkte für die Einstufung der Museen geben.

Um die Erstellung des Museumskonzepts zu erleichtern, hat die Fachabteilung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen sehr ausführlichen Fragebogen ausgearbeitet. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um einen Leitfaden.  Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Anerkennung als Museum in einer von drei Kategorien. Die Einstufungsjury gibt eine begründete Empfehlung über die Einstufung in eine der drei Kategorien ab. Diese Einstufung erfolgt hauptsächlich aufgrund der Qualität und des Umfangs der geleisteten Museumsarbeit, d.h., um die Mindestanforderungen für die Anerkennung als Museum zu erfüllen (Kategorie 3), müssen alle grau markierten Fragen beantwortet werden, während bei Museen der Kategorie 1 davon ausgegangen wird, dass der folgende Leitfaden vollständig ausgefüllt wird.

Anerkennungsbedingungen

Für den Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Anerkennungsbedingungen sind – unabhängig von der angestrebten Kategorie – die auf der Checkliste „Dokumente“ angegebenen Unterlagen dem Antrag beizufügen.

Weitere Informationen zu den Anerkennungsbedingungen finden Sie in dem Museumsdekret, welches als Dokument diesem Artikel angehängt wurde.

Was ist die Museumseinstufung?

Wie oft findet eine Einstufung statt?

Alle sechs Jahre gibt es eine Einstufung, in deren Verlauf eine Einrichtung als Museum in einer von drei Kategorien für eine Dauer von sechs Jahren anerkannt werden kann. Ein Antrag auf Anerkennung als Museum kann auch während des sechsjährigen Förderzeitraums gestellt werden.

Wer stuft die Museen ein?

Die Einstufung wird von einer Fachjury vorgenommen, die sich aus zwei Fachexperten sowie einem Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammensetzt.

Nach welchen Kriterien werden die Museen eingestuft?

  • Bedeutung des Kulturerbes
  • Kulturelle und gesellschaftliche Verantwortung des Museums
  • Qualität der geleisteten Museumsarbeit
  • Qualität der Geschäftsführung
  • Räumliche Reichweite.

Welche Mindestvoraussetzungen müssen pro Kategorie erfüllt werden?

Neben den Anerkennungsbedingungen, die in jeder Kategorie erfüllt werden müssen und u.a. mit die Grundlage für die Zulassung zur Einstufung bilden, sind folgende museale Basisaufgaben ausschlaggebend für die Einstufung:

  • Museen der Kategorie 3 müssen die Basisfunktionen der Museumsarbeit „sammeln und vermitteln“ erfüllen.
  • Museen der Kategorie 2 müssen die Basisfunktionen der Museumsarbeit „sammeln, bewahren und vermitteln“ erfüllen.
  • Museen der Kategorie 1 müssen die Basisfunktionen der Museumsarbeit „sammeln, bewahren, erforschen und vermitteln“ erfüllen.

Welche Rolle spielen die Gemeinden bei der Einstufung und der Anerkennung?

Die Anträge auf Anerkennung werden von der Regierung dem Gemeindekollegium der jeweiligen Gemeinden, in denen sich der Sitz des Antragstellers befindet, zur Begutachtung übermittelt. Erteilt die Gemeinde kein Gutachten innerhalb der festgesetzten Frist, wird das Anerkennungsverfahren ohne Verzögerung fortgesetzt.

Welche Zuschüsse erhält ein eingestuftes Museum?

Wie hoch ist der Zuschuss, wenn das Museum eingestuft worden ist?

Jährlicher pauschaler Grundzuschuss

Kategorie 1: 25 000 Euro
Kategorie 2: 15 000 Euro
Kategorie 3: 10 000 Euro

Neben dem pauschalen Grundzuschuss kann den anerkannten Museen eine jährliche modulare Grundpauschale für die Museumsarbeit gewährt werden.