Zuschüsse für juristische Personen

Juristische Personen, wie Kirchenfabriken, Gemeinden etc. können für Instandsetzungsarbeiten an endgültig geschützten Denkmälern, Ensembles oder Landschaften einen Zuschuss von 60% des Gesamtbetrages erhalten. Auch hier gilt: Bei vorläufig geschützten Denkmälern ist eine Bezuschussung nur möglich, wenn das Bauvorhaben dringend notwendig ist, um die Substanz zu erhalten.

Schritt 1: Anmeldung eines Infrastrukturvorhabens

Um diese finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in einem ersten Schritt ein Infrastrukturvorhaben im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beim Fachbereich Infrastruktur anmelden. Anhand der Anmeldung wird geprüft, ob die Umbauten als Infrastrukturvorhaben genehmigt werden können. Wenn ja, werden sie im Infrastrukturplan der Regierung eingetragen. Dies ist die Voraussetzung für eine Bezuschussung. Das „Anmeldeformular Infrastruktur” können Sie telefonisch bestellen oder hier herunterladen.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Angaben zur Identität des Antragstellers sowie die aktuelle Zusammenstellung des Verwaltungsrates und die Mehrwertsteuernummer
  • Nachweis des Bedarfs der Arbeiten und des Nutzens für aktuelle und potenzielle Nutzer des Gutes
  • Beschreibung des Projektes und der Maßnahmen
  • Skizze des Vorhabens
  • Kostenschätzung und Ausführungsfristen,
  • Beleg für die eventuelle Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer
  • Finanzplan
  • Nachweis des prinzipiellen Einverständnisses der Gemeinde(n) zur Finanzierungsbeteiligung, wenn diese vorgesehen ist.
  • Nachweis der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden Programmierungsnormen. Dies sind festgelegte, allgemeine Regelungen hinsichtlich baulicher Mindestmaße ( z.B. für behindertengerechte Umbauten) und/oder Kosten.
  • Nachweis der Unterschutzstellung des Gutes (Kopie des Erlasses)
  • Notiz mit den geplanten Maßnahmen zur behindertengerechten Gestaltung des Infrastrukturvorhabens

Auf Anfrage des Antragstellers und/oder auf Anfrage des Fachbereichs Kultur des Ministeriums kann die KDLK ein Vorgutachten über die denkmalgerechte Durchführung des Bauprojektes abgeben.

Schritt 2: Antrag auf Bezuschussung

Erst nachdem das Projekt in den Infrastrukturplan der Regierung aufgenommen wurde, kann ein Antrag auf Bezuschussung gestellt werden. Den „Antrag auf Bezuschussung eines Infrastrukturvorhabens” können Sie telefonisch bestellen oder hier herunterladen.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Eigentumsnachweis oder eine Abschrift des Miet-, Erbpacht- oder Erbbauvertrags oder eine Begründung, warum der Nachweis nicht erbracht werden kann
  • Abschrift des Beschlusses des befugten Organs (bspw. der Verwaltungsrat einer VoG oder das Gemeindekollegium) mit der Bezeichnung des Projektautors und der Festlegung des Vergabeverfahrens.
  • Lastenheft oder die Kostenvoranschläge
  • Pläne des Gebäudes mit Angabe der Zweckbestimmung der einzelnen Räume
  • Finanzplan
  • Nachweis der Finanzierungsabsicherung des Teils der Ausgaben, der nicht durch Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgedeckt wird.
  • Aufstellung des augenblicklichen Wertes des Gebäudes mittels des Katasterwertes und der Feuerversicherungspolice eine Abschrift der Städtebaugenehmigung und der für deren Erhalt eingereichten Pläne
  • Gutachten des Feuerwehrdienstes
  • Denkmalgenehmigung
  • Nachweis der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden Programmierungsnormen

Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags entscheidet die Regierung über den Antrag und erteilt die Zusage über den jeweiligen Zuschussbetrag. Der Betrag kann dem jährlichen Index angepasst werden. Die vollständigen Anträge müssen spätestens bis zum 15. September des Jahres, in dem das Infrastrukturvorhaben im Infrastrukturplan berücksichtigt ist, eingereicht werden. Vor Erhalt der Zusage dürfen keine Aufträge vergeben oder Ankäufe von Material etc. getätigt werden.