Kleindenkmäler und andere bedeutende Gebäude

Die Regierung führt ein Verzeichnis für Kleindenkmäler und andere bedeutende Gebäude. Kleindenkmäler sind gebaute Elemente wie etwa Kreuzwege, Kapellen, Statuen, Fußfälle, Tore. Sie müssen das Lebensumfeld prägen und der lokalen Bevölkerung als Bezugspunkt dienen oder zum Zugehörigkeitsgefühl beitragen. Außerdem dürfen sie nicht unter Denkmalschutz stehen. Das Verzeichnis soll unter der aktiven Mitarbeit der Dorfvertreter und Gemeinden erstellt werden. Konkret heißt das, dass jeder Interessierte zu diesem Verzeichnis beitragen kann, indem er alle Kleindenkmäler und bedeutenden Gebäude seiner Ortschaft auflistet und der Regierung übermittelt.

Dazu müssen Sie folgende Informationen sammeln:

  • allgemeine Angaben (Standort und Baujahr des Gebäudes oder Objektes)
  • alte und aktuelle Fotos

Die Gemeinde, die Regierung und die Denkmalschutzkommission dürfen ebenfalls Vorschläge einreichen. Das „Antragsformular kleines Kulturerbe“ kann telefonisch im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt oder hier heruntergeladen werden.

Möchten Sie ein solches Verzeichnis für Ihren Ort erstellen und somit die Kleindenkmäler erhalten? Dann melden Sie sich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Fachbereich Kultur.

Restaurierungs- oder Instandsetzungsarbeiten können mit einem Höchstbetrag von 2.500 Euro bezuschusst werden. Dazu müssen die Objekte jedoch im Kleindenkmälerverzeichnis der Regierung eingetragen sein. Außerdem muss das Objekt ein Kleindenkmal und öffentlich zugänglich bzw. von öffentlichen Wegen aus sichtbar sein. Dieser Zuschuss kann beim Ministerium schriftlich beantragt werden.

Folgende Dokumente werden dem Antrag beigefügt:

  • Beschreibung des Projektes und der vorgesehen Maßnahmen
  • Lageplan
  • aktuelle Fotos
  • Kostenschätzung mit Angaben zu Fremdleistungen durch spezialisierte Firmen oder bei Eigenleistung Angaben zu den Materialkosten
  • Einverständnis des Eigentümers

Die Denkmalschutzkommission gibt ein Gutachten über den Antrag ab. Danach entscheidet die Regierung und informiert den Antragsteller.