Restaurierungszuschuss

Wenn Ihr Eigentum als Denkmal, Ensemble oder Landschaft endgültig geschützt ist, können Sie für Instandsetzungsarbeiten an den geschützten Teilen einen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss kann - außer bei dringenden Maßnahmen – alle zwei Jahre beantragt werden. Bei vorläufig geschützten Denkmälern, Ensembles und Landschaften ist eine Bezuschussung nur möglich, wenn das Vorhaben dringend notwendig ist, um die Substanz zu erhalten.