Zuschüsse für Privatpersonen

Wenn Ihr Eigentum als Denkmal, Ensemble oder Landschaft endgültig geschützt ist, können Sie für Instandsetzungsarbeiten an den geschützten Teilen einen Zuschuss von 40% des Gesamtbetrages für genehmigte Arbeiten erhalten. Der Zuschuss beträgt höchstens 100.000 Euro. Der Zuschuss kann - außer bei dringenden Maßnahmen – alle zwei Jahre beantragt werden. Bei vorläufig geschützten Denkmälern ist eine Bezuschussung nur möglich, wenn das Bauvorhaben dringend notwendig ist, um die Substanz zu erhalten. Den Zuschuss beantragen Sie beim Fachbereich für Infrastruktur des Ministeriums der DG. Das „Antragsformular auf Bezuschussung eines Infrastrukturvorhabens an denkmalgeschützten Gebäuden im Besitz von natürlichen Personen” können Sie telefonisch bestellen oder hier herunterladen.

Folgende Unterlagen werden dem Antrag beigefügt:

  • Angaben zur Identität des Antragstellers
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Katastereintrag, Erbvertrag…)
  • Beschreibung des Projektes und der Maßnahmen
  • Lageplan und aktuelle Fotos
  • Nachweis des Nutzens und des Bedarfs der Arbeiten
  • Nachweis, dass Sie die Ausgaben, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt sind, selbst zahlen können. Dieser wird anhand eines Kontoauszuges oder einer Bescheiningung Ihrer Bank oder durch den Nachweis einer Kreditaufnahme erbracht.
  • Kostenvoranschläge oder Lastenheft mit einer detaillierten Kostenschätzung (Fremdleistung durch spezialisierte Firmen; Materialkosten bei Eigenleistung)
  • Einverständniserklärung, das geschützte Gut auf Anfrage der Regierung an den „Tagen des offenen Denkmals“ oder an maximal zwei anderen Tagen im Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen
  • Denkmalgenehmigung

Nach Erhalt der Empfangsbestätigung des vollständigen Antrags können Sie mit den Arbeiten beginnen, ohne das Anrecht auf einen Zuschuss zu verlieren. Die Regierung entscheidet über Ihren Antrag und erteilt die Zusage über einen maximalen Zuschussbetrag. Sollten die Arbeiten teurer oder kostengünstiger werden, als angenommen, kann nach Einreichen der endgültigen Abrechnung der Zuschuss nach oben oder unten angepasst werden.