Die Gesetzliche Grundlage

Der Denkmalschutz ist 1994 von der Wallonischen Region an die DG übertragen worden. 2008 ist die Denkmalschutzgesetzgebung völlig überarbeitet worden: Das neue Gesetz ist auf die Bedürfnisse der DG zugeschnitten und trägt aktuellen internationalen Entwicklungen des Denkmalschutzes Rechnung. Das Parlament verabschiedete das Dekret über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über Ausgrabungen. Es trat am 1. Januar 2009 in Kraft und wurde am 1. April 2018 umfangreich reformiert.

Das Dekret regelt folgende wichtige Aspekte des Denkmalschutzes:

  • Verfahren zur Unterschutzstellung und der daraus folgende Schutz mit den Rechten und Pflichten der Eigentümer

  • Schutzbereiche der Denkmäler (z.B. geschütztes Denkmal und Nachbargebäude)

  • Maßnahmen zur Versetzung, Enteignung oder Entschädigung

  • Erstellung von Verzeichnissen aller geschützten Objekte, Kleindenkmäler und anderer bedeutender Gebäude

  • Archäologische Ausgrabungen

  • Aufgaben und Funktionen der Denkmalschutzkommission

  • Maßnahmen bei Verstoß gegen das Denkmalschutzdekret

  • Unterhaltszuschüsse

Ein weiteres den Denkmalschutz betreffendes Dekret ist das Infrastrukturdekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Hier ist festgelegt, dass die Instandsetzung von Denkmälern bezuschusst werden kann.