Warum dieses Gebäude und nicht ein anderes?

Ein Denkmal muss nicht schön oder besonders alt sein. In der Deutschsprachigen
Gemeinschaft stehen derzeit knapp 200 Denkmäler unter Schutz. Wichtig ist, dass die Gesamtheit dieser geschützten Gebäude ein für unsere Region typisches Ensemble von Geschichtszeugnissen bildet. Sie sollen in ihrem historischen Bestand und in ihrer Erscheinungsweise für künftige Generationen erhalten bleiben. Ausschlaggebend für die Unterschutzstellung ist deshalb, dass ein Denkmal durch seinen archäologischen, ästhetischen, historischen, künstlerischen, kulturellen, volkskundlichen, wissenschaftlichen, sozialen oder technischen Wert von allgemeinem Interesse ist. Außerdem muss die Erhaltung eines Denkmals für die Bürger, den Ort oder die Region bedeutsam sein. Trifft dies zu, kann es von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter Denkmalschutz gestellt werden.
 

Habe ich als Eigentümer oder Mieter Nachteile, wenn ich eine Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus miete?

Grundsätzlich nicht. Allerdings dürfen Sie – auch als Mieter – ohne vorherige Genehmigung keine Veränderungsarbeiten vornehmen. Dies gilt für alle Veränderungsarbeiten, die den historischen Charakter oder die Bausubstanz eines Denkmals betreffen. So dürfen sie als Mieter natürlich ihren eigenen Teppichbelag erneuern, nicht aber historische Fliesen entfernen. Im Zweifelsfall sollten Mieter sich immer an den Eigentümer wenden und gegebenenfalls gemeinsam eine Denkmalgenehmigung bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen.

Was bedeutet Denkmalschutz?

Der Denkmalschutz ist die rechtliche Grundlage, um Denkmäler, Landschaften und Ensembles vor Zerstörung zu schützen und zu erhalten. Denkmalschutz bedeutet Substanz- und Umgebungsschutz für ein besonders wichtiges Kulturerbe unserer Gemeinschaft. Dies geschieht durch die „Unterschutzstellung“. Eine Unterschutzstellung bedeutet keinesfalls, dass nichts verändert werden darf, sondern dass Veränderungsarbeiten genehmigungspflichtig sind. Denkmäler sind auch von einer Umgestaltung des Umfelds betroffen. Auch diese Veränderungsarbeiten sind genehmigungspflichtig. Da die Erhaltung von Denkmälern auf Dauer nur bei einer ständigen Nutzung (z.B. als Wohnhaus) möglich ist, wird es an ihnen auch immer Veränderungen geben. Allerdings darf dabei der Charakter des Denkmals als lebendiger
Zeuge der Geschichte nicht verloren gehen. Wenn Sie beispielsweise ein historisches Wasserschloss bewohnen, dürfen Sie den Wassergraben nicht zuschütten, weil dann nicht mehr deutlich ist, dass es sich um ein Wasserschloss handelt. Wer ein Denkmal besitzt, hat die Aufgabe, dieses vor dem Zerfall zu schützen. Soweit möglich muss der Eigentümer die Bausubstanz erhalten. Im Gegenzug werden genehmigte Bau- und Restaurierungsarbeiten von der Regierung finanziell unterstützt. Geschützt werden sollen Denkmäler vor allem bei anstehenden Bauvorhaben. Deswegen müssen Eigentümer bei Veränderungsarbeiten an Denkmälern eine Denkmalgenehmigung beantragen. Das ist vergleichbar mit einer Baugenehmigung. Diese muss auch eingeholt werden, bevor man mit dem Bau beginnt, um zu gewährleisten, dass ein Bauvorhaben bspw. nicht die
öffentliche Sicherheit gefährdet.

Wer sorgt für den Denkmalschutz?

Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand für den Erhalt des Kulturerbes zu sorgen. Aus diesem Grund erfasst und beschreibt der Fachbereich Kultur des Ministeriums der DG die Denkmäler in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Außerdem berät er die Eigentümer bei Umbau- und Renovierungsarbeiten am Denkmal. Denn nur durch bekannte und wertvolle Zeugnisse der Vergangenheit können wir ein öffentliches Bewusstsein und Interesse für die Erhaltung und Pflege von Denkmälern schaffen. Der zuständige Minister entscheidet über beantragte Unterschutzstellungen und Denkmalgenehmigungen. Bei dieser Entscheidungsfindung steht ihm die Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) beratend zur Seite. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Kultur des Ministeriums und die Mitglieder der KDLK sind die Fürsprecher und Vermittler bei Pflege und Erhalt unserer Denkmäler, damit diese möglichst in ihrer ganzen Pracht an die nächsten Generationen übergeben werden können.

Denkmalwürdig oder nicht?

Folgende Kriterien sind für eine Unterschutzstellung ausschlaggebend:

  • der architektonische, bauliche Wert
  • die weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz
  • der Erinnerungswert
  • der Seltenheitswert
  • die Beispielhaftigkeit
  • die besondere Bedeutung für die jeweilige Region

Warum ist eine vorläufige Unterschutzstellung sinnvoll?

Die vorläufige Unterschutzstellung ermöglicht es, Denkmäler, Ensembles und Landschaften kurzfristig unter Schutz zu stellen. Während dieser Phase können alle Betroffenen eine Stellungnahme abgeben. Der Beitrag der Allgemeinheit und des Einzelnen helfen der Regierung bei ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen eine endgültige Unterschutzstellung.

Was muss ich beachten, wenn ich mein geschütztes Haus verkaufen möchte?

Bei der Eigentumsübertragung muss der Notar in der Akte vermerken, dass das betreffende Haus als Denkmal geschützt ist. Der Übertragungsakte wird eine Kopie des Unterschutzstellungserlasses beigefügt. Der Käufer weiß also, dass er ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt. Der Notar muss dem zuständigen Minister und der Gemeindeverwaltung die Identität und Adresse des neuen Eigentümers mitteilen.

Warum müssen Eigentümer ihre Denkmäler erhalten?

Eigentum verpflichtet laut belgischer Verfassung. Dabei ist es zunächst egal, ob es sich um ein Denkmal oder ein gewöhnliches Wohnhaus handelt. So darf ein Privatgebäude nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. Ein Eigentümer muss bspw. sein Dach in Ordnung halten, damit Fußgänger nicht von herunterfallenden Dachziegeln getroffen werden. Bei Denkmälern geht die Erhaltungspflicht über diesen allgemeinen Sicherheitsaspekt hinaus. Denn Denkmäler sind nicht nur für Einzelne, sondern auch für die Allgemeinheit von besonderem Interesse. Ihre historische Substanz und das überlieferte Erscheinungsbild sollen der Nachwelt erhalten bleiben.

Wer ein Denkmal besitzt, muss es deshalb mehr als ein anderes Gebäude vor dem Verfall schützen. Geplante Veränderungen müssen vorab auf ihre Denkmalverträglichkeit hin geprüft und genehmigt werden. Diese Arbeiten werden von der DG finanziell unterstützt.
Kommt der Eigentümer seiner Erhaltungspflicht jedoch nicht nach, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen.
 

Warum ist es sinnvoll, ein Gebäude zu sanieren, anstatt es abzureißen und neu zu gestalten?

Das Denkmal ist ein einmaliger Datenspeicher über historische Bauformen, Handwerkstechniken, Materialwahl, Nutzung und Lebensweisen vergangener Epochen. Wenn sie verloren gingen, wäre das ein unwiederbringlicher Verlust für uns alle. Auch die beste Kopie könnte diesen Verlust nicht ersetzen.

Sind moderner Wohnkomfort und Denkmalschutz ein Widerspruch?

Keineswegs. Auch in einem sehr alten Haus, das unter Denkmalschutz steht, können sich Menschen modern einrichten. Wer in einem denkmalgeschützten Haus lebt, besitzt ein einzigartiges Heim, das eine ganz individuelle besondere Note besitzt. Denn hier erzählt jeder Balken, jede Tür eine lange Geschichte. Denkmäler sollen sinnvoll genutzt werden. Deshalb muss immer ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Eigentümer und den Belangen des Denkmalschutzes gefunden werden.