Damit ein Museum in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt wird, muss es die Anerkennungsbedingungen erfüllen und einen Antrag auf Anerkennung einreichen, der die folgenden Unterlagen enthält:
- Museumskonzept
- Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Anerkennungsbedingungen.
Alle sechs Jahre ist ein so genanntes Museumskonzept zu erstellen. Dafür ist kein Antragsformular vorgesehen, da es sich um eine sehr umfangreiche Dokumentation handelt, die ggf. in unterschiedlicher Form bei den Antragsstellern vorhanden ist. Festzuhalten ist aber, dass eine Reihe von Inhalten sowie Dokumenten dem Antrag beigefügt sein muss, damit dieser vollständig ist. Zu diesem Zweck ist ein „Leitfaden zur Erstellung eines Museumskonzepts“ sowie eine „Checkliste Dokumente“ ausgearbeitet worden.
Der Antrag muss mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bis zum 31. März des Kalenderjahrs, das der Anerkennungsperiode vorausgeht, per Einschreiben sowie in elektrischer Form beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten eingereicht werden.
Museumskonzept
Das Museumskonzept bildet das Herzstück des Antrags auf Anerkennung als Museum. Es umfasst eine Beschreibung der Einrichtung, der Zielsetzungen und der Arbeitsweise. Die Museen werden angehalten, über ihre Struktur, ihre Tätigkeiten und ihr Leitbild zu reflektieren – angefangen beim Zeitpunkt der Antragsstellung über die mittelbaren Entwicklungen bis hin zum Blick in die Zukunft der nächsten sechs Jahre. Dies soll sowohl den Antragsstellern als auch der Einstufungsjury, der Regierung sowie der Fachabteilung des Ministeriums der DG möglichst zuverlässige und aussagekräftige Anhaltspunkte für die Einstufung der Museen geben.
Um die Erstellung des Museumskonzepts zu erleichtern, hat die Fachabteilung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen sehr ausführlichen Fragebogen ausgearbeitet. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um einen Leitfaden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Anerkennung als Museum in einer von drei Kategorien. Die Einstufungsjury gibt eine begründete Empfehlung über die Einstufung in eine der drei Kategorien ab. Diese Einstufung erfolgt hauptsächlich aufgrund der Qualität und des Umfangs der geleisteten Museumsarbeit, d.h., um die Mindestanforderungen für die Anerkennung als Museum zu erfüllen (Kategorie 3), müssen alle grau markierten Fragen beantwortet werden, während bei Museen der Kategorie 1 davon ausgegangen wird, dass der folgende Leitfaden vollständig ausgefüllt wird.
Anerkennungsbedingungen
Für den Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Anerkennungsbedingungen sind – unabhängig von der angestrebten Kategorie – die auf der Checkliste „Dokumente“ angegebenen Unterlagen dem Antrag beizufügen.
Weitere Informationen zu den Anerkennungsbedingungen finden Sie in dem Museumsdekret, welches als Dokument diesem Artikel angehängt wurde.