Schutzbereiche

Die Umgebung eines Denkmals oder eines Ensembles ist für dessen Erscheinungsbild prägend. Zum Beispiel sind Schlösser oft von einer großen Freifläche umgeben. Diese ist nicht überflüssig, sondern ein wichtiger Bestandteil des historischen Landschaftsbildes, das erhaltenswert ist. Diese Umgebung darf durch neue Bauten oder Veränderungen an bestehenden Bauten nicht soweit verändert werden, dass die Eigenart des Denkmals wesentlich beeinträchtigt wird. Diese Schutzbereiche sind klar definiert und sollen gewährleisten, dass die jeweilige besondere Wirkung eines Denkmals nicht geschmälert wird. Die räumliche Abgrenzung eines Schutzbereiches hängt von der Art, der Größe und der Lage des Denkmales ab. Im obigen Beispiel des Schlosses und der umliegenden Freifläche kann der Schutzbereich durchaus einige Hektar umfassen, bei einer historischen Villa fällt der Schutzbereich kleiner aus.

Mein Haus liegt in einem Schutzbereich. Was nun?

Solange Sie keine baulichen Veränderungen an Ihrem Haus planen, bleibt alles beim Alten. Möchten Sie jedoch etwa das äußere Erscheinungsbild, bspw. die Fassade verändern oder anbauen, benötigen Sie eine Denkmalgenehmigung.

Auch hier gilt: Veränderungen sind erlaubt, Sie brauchen lediglich eine Genehmigung.

Für Arbeiten im Schutzbereich wurde eine Vereinfachung des Verfahrens eingeführt:

Wichtig für Sie als Antragsteller ist, dass weiterhin alle Veränderungsarbeiten, die das äußere Erscheinungsbild Ihres Gutes verändern, beantragt werden müssen.

Das Verfahren kann dann jedoch eingestellt werden, wenn nach einer Überprüfung des Antrags festgestellt wird, dass die geplanten Maßnahmen keine Auswirkung auf den Zeugniswert oder das Erscheinungsbild des geschützten Denkmals oder der geschützten Landschaft haben. Dies wird Ihnen als Antragsteller innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Antrag vollständig vorliegt, schriftlich mitgeteilt und das Antragsverfahren endet.

Für Sie wird das in vielen Fällen bedeuten, dass Sie nicht mehr nach maximal 75 Tagen eine Entscheidung erhalten, ob Sie mit den Arbeiten wie geplant beginnen können, sondern bereits nach maximal 15 Tagen.