Steuerermäßigung

Die Eigentümer (Privatpersonen) eines geschützten Objektes können für Unterhalts- und Restaurierungsarbeiten eine Steuerermäßigung  bei der Wallonischen Region beantragen.

Bedingungen:

  • Der Antragsteller muss als natürliche Person versteuert sein.

  • Der Antragsteller muss der Eigentümer eines geschützten oder teilweise geschützten Objektes sein.

  • Das geschützte Objekt darf nicht vermietet sein.

  • Das geschützte Objekt muss auf Anfrage der zuständigen Behörde zugänglich sein.

Höhe des Betrages

Die Hälfte der Ausgaben für Arbeiten, die zum Erhalt des Objektes beitragen und nicht bezuschusst wurden, werden für eine Steuerermäßigung  gewährt.  Die Wallonische Region begrenzt die Steuermäßigung auf einen Maximalbetrag: dieser beläuft sich auf 37.640 EUR.

Die Steuerermäßigung beträgt 30 % des gewährten Betrages.

Vorgehensweise

Die Wallonische Region erklärt auf ihrer Internetseite ausführlich, welche Schritte Sie einhalten müssen, um die Steuererklärung zu erhalten.