Immaterielles Kulturerbe

Was verbirgt sich hinter dem Begriff des „immateriellen Kulturerbes“?

Die Unesco definiert das immaterielle Kulturerbe als „Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von den Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet und vermittelt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.“

Vereinfacht ausgedrückt, könnte man sagen, dass das immaterielle Kulturerbe die Gesamtheit der gelebten Traditionen ist. Um diese noch heute gelebten Traditionen zu schützen, hat die UNESCO im Jahr 2003 die „Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes“ verabschiedet. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat dieser Konvention 2006 zugestimmt.

Foto Kinder

Wieso ist dieses immaterielle Kulturerbe so schützenswert?

Historische Gebäude beispielsweise stellt man schon lange unter Denkmalschutz, da sie wichtige Zeugen unserer Vergangenheit sind und daher erhalten bleiben sollen. Dasselbe gilt auch für überlieferte Traditionen.

Auch sie sind Bestandteil unserer kulturellen Identität. Eine Generation gibt immaterielles Kulturerbe an die nächste weiter. Die überlieferten Traditionen werden immer neu gestaltet und vermitteln dadurch ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Ziel der UNESCO-Konvention ist es, diese kulturelle Vielfalt zu bewahren und anderen Kulturen mit Respekt zu begegnen.

Was zählt zum immateriellen Kulturerbe?

Zum immateriellen Kulturerbe gehören gemäß der UNESCO-Konvention u.a.

  • gesellschaftliche Praktiken
  • Darbietungen
  • Ausdrucksweisen
  • Kenntnisse
  • Fähigkeiten

In der Praxis trifft dies auf folgende Bereiche zu:

  • mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, einschließlich der Sprache als Träger immateriellen Kulturerbes
  • darstellende Künste wie Tanz, Gesang oder Theater
  • gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
  • Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
  • Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken.

Was kann die Deutschsprachige Gemeinschaft konkret beitragen, um das immaterielle Kulturerbe zu erhalten?

Laut UNESCO-Konvention hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Aufgabe, „die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Erhaltung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen immateriellen Kulturerbes zu ergreifen“. Konkret bedeutet dies, dass das Ministerium ein Verzeichnis mit dem hiesigen, immateriellen Kulturerbe anlegt und führt. Dieses Verzeichnis soll aber nicht von der Regierung im Alleingang, sondern unter Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und einschlägigen nichtstaatlichen Organisationen ermittelt und beschrieben werden.