Unterhaltszuschüsse

Eine Bezuschussung von Unterhaltsarbeiten wurde zum 1. April 2018 für geschützte Objekte eingeführt. Damit soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, um Denkmäler zu pflegen und zu warten. So soll ebenfalls gefördert werden, dass Arbeiten früher durchgeführt werden, um das Eintreten von Schäden und großen kostenintensiven Restaurierungsmaßnahmen zu vermeiden bzw. hinauszuzögern und die ursprüngliche Bausubstanz zu erhalten.

Der Zuschuss beträgt 80% des für eine Bezuschussung in Betracht kommenden Gesamtbetrags der annehmbaren Kosten mit einem maximalen Zuschussbetrag von 22.000 EUR. Wenn die Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden, beträgt der Zuschuss 100% des für eine Bezuschussung in Betracht kommenden Gesamtbetrags der annehmbaren Kosten für Material, Transport und Ausführungsmittel mit einem maximalen Zuschussbetrag von 10.000 EUR.